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OLG-Urteil stärkt analogen Ticketverkauf der Bahn

Senioren-Union begrüßt Entscheidung gegen Digitalisierungszwang
In der Senioren-Union der CDU wird das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt begrüßt, wonach die Deutsche Bahn Sparpreis- und Supersparpreis-Tickets nicht länger von der Angabe persönlicher Daten wie E-Mail-Adresse oder Handynummer abhängig machen darf. Damit wurde einer aus Sicht der Senioren-Union klar altersdiskriminierenden Praxis ein Riegel vorgeschoben.
“Es darf nicht sein, dass ältere Menschen ohne Smartphone oder E-Mail-Adresse von günstigen Ticketangeboten ausgeschlossen werden. Die Entscheidung des Gerichts ist darum ein wichtiges Signal für Wahlfreiheit und gegen Altersdiskriminierung”, erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Claus Bernhold aus Baden-Württemberg.
Bereits im Vorfeld hatte die Senioren-Union gemeinsam mit Fahrgast- und Verbraucherverbänden massiv Kritik an der digitalen “Zwangspraxis” geübt. Die Bahn hat nach eigenen Angaben auf die Proteste reagiert und bietet mittlerweile wieder den Ticketkauf ohne digitale Zugangsvoraussetzungen an – auch mit Papierausdruck.
Die senioren-Union will einfache analoge Lösungen dauerhaft gewährleistet wissen. Dazu gehöre insbesondere der Zugang zu Sparpreis-Tickets am Schalter – ohne Smartphone, App oder E-Mail-Adresse. “Digitalisierung darf nicht zur Ausgrenzung führen. Wir setzen und weiterhin dafür ein, dass alle Generationen gleichberechtigtenZugang zu öffentlichen Leistungen haben – auch bei der Bahn”, so die abschließende Stellungnahme von Bernhold.
                                                                                                                                                                 Text von Claus Bernhold

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