Die Satzung sowie die Finanz- und Beitragsordnung der Senioren-Union Baden-Württemberg definiert die Vorgaben für den Landesverband, die Bezirks-, Kreis– und Ortsverbände im Zusammenhang mit der Gremienarbeit, insbesondere die Mitgliedschaft, Organe, Aufgaben, Wahlen und Beschlüsse.
Erstmals wurde die Satzung sowie die Finanz- und Beitragsordnung von der Landesversammlung der Senioren-Union Baden-Württemberg am 18. Oktober 1991 in Sigmaringen beschlossen und zuletzt geändert am 10. Juli 2021 durch den Landestag in Ludwigsburg-Pflugfelden.
Mit einem Klick auf die Abbildung rechts kann die Satzung und die Finanz- und Beitragsordnung im kompletten Wortlaut geöffnet werden.