Suche
Schließe dieses Suchfeld.

Zurück

Pflegende Angehörige – den größten Pflegedienst im Land stärken!

(1) Der größte Anteil der Pflege findet im privaten Umfeld der Pflegebedürftigen statt. Mehr als Dreiviertel aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause von ihren Angehörigen, Nachbarn oder mit Hilfe ambulanter Pflegedienste versorgt. Pflegende Angehörige sind somit der größte Pflegedienst in Deutschland. Angesichts des dramatisch steigenden Bedarfs an Pflege muss es daher das zentrale Ziel der Pflegepolitik sein, die Bereitschaft der Pflege zu Hause zu erhalten und zu stärken.

(2) Pflegende Angehörige bedürfen der Unterstützung, Beratung und Begleitung durch ehrenamtliche wie auch professionelle Dienste, um den Herausforderungen und Belastungen in der Pflege gerecht werden zu können.

(3) Eine wichtige Hilfe und Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige sind Angebote der Nachbarschaftshilfe. Wir wollen überall das Modell der “ pflegenden Gemeinde“ realisieren, das solche Dienste unterstützt und koordiniert. In jeder Gemeinde soll es eine zentrale Anlaufstelle geben, bei der Bedarfe für Nachbarschaftshilfen unbürokratisch angemeldet werden können.

(4) Der Verlust des Partners oder der Partnerin, körperliche Beschwerden oder das Gefühl, nicht mehr „gebraucht“ zu werden, führen oft zu Einsamkeit mit all seinen Folgeerscheinungen, manchmal bis hin zur Demenz. Der Ausbau von Netzwerken auf lokaler Ebene – ob in Kommunen, Vereinen oder selbst organisierten Nachbarschaftshilfen – trägt dazu bei, Einsamkeit zu verhindern. Die Senioren-Union Baden-Württemberg fordert deshalb eine Unterstützung  von Initiativen auf allen Ebenen, die der Einsamkeit entgegenwirken.

(5) Pflegende Angehörige benötigen angesichts der hohen Belastungen auch einmal eine „Auszeit“. Deshalb soll das Land durch eine entsprechende Planungsvorgabe dazu beitragen, dass flächendeckend ein ausreichendes Angebot an     Kurzzeitpflegeplätzen und Tagespflegeplätzen entsteht.

(6) Pflegende Angehörige können Familienpflegezeit nutzen, allerdings nur auf Darlehensbasis. Bislang nehmen das nur wenige in Anspruch, die ihre Berufstätigkeit zeitweise für die Pflege von Angehörigen aufgeben. Daher sollte künftig die Familienpflegezeit nicht auf Darlehensbasis, sondern wie die Elternzeit mit einem festen Zuschuss finanziert werden.

(7) Pflegende Angehörige erarbeiten sich eigene Rentenansprüche durch entsprechende Einzahlungen der Pflegeversicherung.   Voraussetzungen sind mindestens der Pflegegrad 2 beim Pflegebedürftigen, ein wöchentlicher Pflegeaufwand von mindestens 10 Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 30 Stunden. Diese Leistungen der Pflegeversicherung dürfen nicht gekürzt werden. Vielmehr sollte diese Form einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger ausgebaut werden.

(8) Pflegende Angehörige werden durch ihre Arbeit oft so wohl körperlich als auch psychisch hoch belastet. Daher bedarf es entsprechender Angebote für den Erhalt der Gesundheit der pflegenden Angehörigen. Dazu sollen spezielle Angebote der gesundheitlichen Prävention und Rehabilitation für pflegende Angehörige entwickelt und angeboten werden.

(9) Barrierefreies Wohnen erleichtert die Arbeit auch für pflegende Angehörige. Der Anspruch auf 4.000 € für Anpassungsmaßnahmen wird jedoch häufig nicht genutzt. Zur Förderung der Barrierefreiheit  sollten pflegende Angehörige verstärkt auf diese Fördermöglichkeit – in breiter Form und damit letztlich auch frühzeitig vor einem Bedarfsfall – hingewiesen werden.

Beschluss der Senioren-Union Baden-Württemberg auf dem Landestag  am 10. Oktober 2026 in Gerlingen

Teilen Sie den Beitrag in Ihren Netzwerken.