Seit Jahresanfang bekommen gesetzlich Krankenversicherte ihre Medikamente elektronisch verordnet: Das so genannte E-Rezept hat sich in Arztpraxen und Apotheken mittlerweile gut eingespielt. Doch es geht weiter mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen: Ab 1. Januar 2025 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Was man darüber wissen sollte, war das Thema einer Informationsveranstaltung der Senioren-Union, Ortsverband Vorderamt-Strohgäu, am 4. November 2024 in Ditzingen. Peter Ditzel, Herausgeber der Deutschen Apotheker Zeitung und Vorstandsmitglied im Ortsverband sowie Kreisverband der Senioren-Union, bot einen anschaulichen Überblick über den aktuellen Stand und die Perspektiven von E-Rezept und elektronischer Patientenakte (ePA).
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Ausstellen von E-Rezepten für die Ärzte verpflichtend, wobei es einige Ausnahmen gibt, zum Beispiel die Verordnung von Betäubungsmitteln. Auch Privatrezepte sind aktuell noch nicht elektronisch verfügbar. Das E-Rezept wird eingelöst mit Hilfe eines ausgedruckten QR-Codes, per Gematik-App, per Krankenversicherungskarte oder mit dem neuen CardLink-Verfahren, das aber ebenso wie die Gematik-App ein modernes Smartphone mit NFC-Funktion (kontaktloser Austausch von Daten) voraussetzt. Mit Hilfe einer neu geschaffenen Telematikinfrastruktur ist eine extreme Verschlüsselung aller Daten möglich, die höchste Anforderungen an die Datensicherheit erfüllt.
Für alle Versicherten einer Gesetzlichen Krankenkasse wird ab Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder darüber umfassend aufzuklären. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann widersprechen. Die ePA dient dazu, alle Dokumente rund um die persönliche Gesundheit übersichtlich abzuspeichern. So können zum Beispiel Arztbriefe und Befunde, Röntgenbilder, Zahnbonushefte, Mutterpass, Organspendeausweis, Patientenverfügung und vieles andere abgelegt und verwaltet werden.
Der durch Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesicherte Zugang zur ePA ist für jeden Versicherten möglich über das Smartphone, ein Tablet oder über einen Laptop. Dabei besitzt der Patient das Recht zu bestimmen, welche Daten und Dokumente die ePA enthalten darf und wer das Recht hat, Einblick zu bekommen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten kann dazu führen, dass die ePA nicht vollständig und daher im Notfall nur begrenzt oder gar nicht aussagekräftig ist. Auch hängt die Qualität der ePA davon ab, wie sorgfältig sie vom Patienten gepflegt wird.
Die Vor- und Nachteile dieser elektronischen Neuerungen wurden lebhaft diskutiert. Alle Teilnehmer verließen die Veranstaltung mit einem geschärften Bewusstsein für die zukünftigen, digital gestützten Möglichkeiten der modernen Medizin.
Ausführliche Informationen über die Elektronische Patientenakte findet man auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit, der Gematik oder auch bei der jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkasse.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle
Reinhild Berger
Bildunterschrift:
Peter Ditzel, Irmgard Schopf und Wolfgang Gommel vom Vorstand der Senioren-Union, Ortsverband Vorderamt-Strohgäu.
Foto: R. Berger