E-Rezept und elektronische Patientenakte – alles klar?
Ärztliche Verordnungen per E-Rezept und elektronische Patientenakte – was sollte man darüber wissen? Die Senioren-Union im Kreisverband Ludwigsburg hatte am 18. März 2024 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um Mitgliedern und Interessierten einen Blick in die digitale Patienten-Zukunft zu ermöglichen.
Peter Ditzel, Herausgeber der Deutschen Apotheker Zeitung und Vorstandsmitglied im Kreisverband, bot einen anschaulichen Überblick über den aktuellen Stand und die Perspektiven von E-Rezept und elektronischer Patientenakte (ePA).
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Ausstellen von E-Rezepten für die Ärzte verpflichtend, wobei es einige Ausnahmen gibt, zum Beispiel die Verordnung von Betäubungsmitteln. Auch Privatrezepte sind aktuell noch nicht elektronisch verfügbar. Ditzel erklärte, auf welchen Wegen der Patient zurzeit sein E-Rezept in der Apotheke einlösen kann: mit Hilfe eines ausgedruckten QR-Codes, per Smartphone-App oder am elegantesten und einfachsten per Krankenversicherungskarte, die von der Apotheke gelesen werden kann.
Für die Übermittlung der Verordnungsdaten wurde in den letzten Jahren eine neue Telematikinfrastruktur geschaffen, die mit ihrer extremen Verschlüsselung höchste Anforderungen an die Datensicherheit erfüllt.
Gut zu wissen: Für alle Versicherten einer Gesetzlichen Krankenkasse wird ab Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder darüber zu informieren. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann widersprechen. Die ePA soll dazu dienen, alle Dokumente rund um die persönliche Gesundheit übersichtlich abzuspeichern. So können zum Beispiel Arztbriefe und Befunde, Röntgenbilder, Zahnbonushefte, Mutterpass, Organspendeausweis, Patientenverfügung und vieles andere abgelegt und verwaltet werden.
Der mit einer PIN streng abgesicherte Zugang ist für jeden Versicherten möglich über das Smartphone, ein Tablet oder auch über einen Laptop. Allerdings besitzt der Patient das Recht zu bestimmen, welche Daten und Dokumente die ePA enthalten darf und wer das Recht hat, Einblick zu bekommen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten kann dazu führen, dass die ePA nicht vollständig und daher im Notfall nur begrenzt oder gar nicht aussagekräftig ist. Auch hängt die Qualität der ePA davon ab, wie sorgfältig sie vom Patienten gepflegt wird.
Es ergab sich eine lebhafte Diskussion über Vor- und Nachteile dieser elektronischen Neuerungen. Alle Teilnehmer verließen die Veranstaltung mit einem geschärften Bewusstsein für die zukünftig in immer größerem Maße digital gestützte Medizin.
Der Vorsitzende des Kreisverbands Ludwigsburg, Hans Dieter Pfohl, betonte noch einmal, dass die Senioren-Union sich neben der Beschäftigung mit politischen Themen auch regelmäßig der Aufgabe stellt, generationsübergreifende Informationen anzubieten, die unser tägliches Tun unmittelbar erleichtern und vereinfachen.
Das Bild zeigt Peter Ditzel, Herausgeber der Deutschen Apotheker Zeitung und Vorstandsmitglied der Senioren-Union, Kreisverband Ludwigsburg, informierte über E-Rezept und elektronische Patientenakte.
Foto: R. Berger