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Standpunkt

Politik mit und für Senioren

Die Senioren-Union Baden-Württemberg hat auf ihrer Landesdelegiertentagung am 7. Oktober 2019 in Ettlingen ein Grundsatzpapier beschlossen, das ihre politische Arbeit für die ältere Generation definiert.

Der Beschluss “Politik mit und für Senioren” im Wortlaut:

Politik mit und für Senioren

1. Die demographischen Veränderungen in der Bevölkerung sind deutlich spürbar: In Baden-Württemberg leben mehr als 2 Millionen Menschen im Alter ab 65. Diese Zahl steigt bis 2030 auf ca. 2,7 Millionen – jeder Vierte davon wird über 85 Jahre alt sein.
Dieser Entwicklung müssen Staat, Politik und Gesellschaft verstärkt Rechnung tragen, denn Baden-Württemberg soll wieder ein Land des ausgewogenen Miteinanders aller Generationen werden.
Dabei gilt: Die ältere Generation ist Gewinn, nicht Last für die Gemeinschaft.
Die Senioren-Union muss sich dabei des zunehmenden Problems der sozialen Vereinsamung im Alter mit hoher Aufmerksamkeit widmen.

2. Leistungen, Fähigkeiten und Beiträge älterer Menschen in Gesellschaft, Politik, Ehrenamt und Wirtschaft müssen besser als bisher erkannt, genutzt und gefördert werden.
Unser Ziel ist eine Politik für alle Generationen. Ältere Menschen sollen möglichst lange ein aktives, eigenverantwortliches und unabhängiges Leben in Familie und Gesellschaft führen können. Nach Möglichkeit sollen sie die nachwachsenden Generationen in Daseins- und Zukunftsgestaltung unterstützen. Generationengerechtigkeit ist für uns von besonderem Wert.

3. Lebensaltersbeschränkungen, die ältere Menschen von bürgerschaftlichem Engagement oder öffentlichen Funktionen ausschließen, müssen überprüft und soweit irgend möglich abgebaut werden. Starre Altersgrenzen stimmen mit der Wirklichkeit u.a. in der Arbeitswelt, bei Finanzdienstleistungen sowie im Rechts- und Gesundheitswesen nicht überein und müssen aufgehoben werden. Durch Ergänzung des Wortes „Lebensalter“ in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes wollen wir Altersdiskriminierung und -benachteiligung ausschließen.
Ältere Menschen sollen umfassend am kulturellen Leben teilnehmen können. Viele Einrichtungen (Vereine, Kirchen, Altenorganisationen) bieten zahlreiche Angebote für ältere Menschen an. Sie reichen vom Gasthörer an Hochschulen über Musik- und Theaterangebote bis hin zu sportlichen Akti-vitäten. Solche Angebote sollen überall, in Stadt und Land, unterstützt und gefördert werden.

4. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand muss gründlicher vorbereitet und unterstützt werden. Viele ältere Menschen wollen – auch ohne finanzielle Not – über Regelaltersgrenzen hinaus arbeiten. Die Verdrängung der Älteren aus dem Arbeitsmarkt darf nicht durch „Frühverrentungsprogramme“ gefördert werden. An die Regel starrer Regelaltersgrenzen müssen flexible Übergänge entsprechend heutiger Lebenserwartung treten. Ziel ist, Berufsbilder und Tätigkeitsprofile so zu entwickeln, dass ältere Arbeitnehmer ihre spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten einbringen können.

5. Altersbezüge sollen auskömmliches Leben im Alter ermöglichen. Es muss verhindert werden, dass Bezieher von Altersbezügen mit dem Ruhestand oder im Pflegefall in Armutsfallen geraten. Hier ist es dringend geboten, dass der Parteitagsbeschluss der CDU (Hamburg 12-2018) zur Abschaffung der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten zügig umgesetzt wird. Arbeit muss sich – auch im Blick auf künftige Altersbezüge – lohnen. Dieser Grundsatz darf nicht aufgegeben werden.
Für die sogenannte „Flexi-Rente“ müssen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine Grundrente ohne Prüfung von tatsächlicher Be-dürftigkeit lehnen wir ab.

6. Zielgerichtetes Umdenken in Wohnungsbaupolitik, Stadtentwicklung und Wohnungsbauförderung muss zeitnah Antworten geben auf die Veränderungen der Altersstruktur. Bau und Umbau von familien- und altersgerechten Wohnungen müssen gefördert werden. Mietwohnraum muss bezahlbar bleiben. Ältere Menschen sollen so lange wie möglich in ihren vertrauten vier Wänden wohnen können.
Durch Gestaltung des Wohnumfeldes müssen Einkaufsmöglichkeiten und die Nahversorgung mit Arzt und Apotheke z.B. durch Bürgerbus erreicht sowie die Teilhabe am sozialen Leben in der Gesellschaft gewährleistet werden.
Die Versorgung durch Bahn und ÖPNV – insbesondere im ländlichen Raum – ist zu verbessern.

7. Gute ärztliche Versorgung, wohnortnahe Krankenhäuser und die Gewissheit, gegebenenfalls fachgerecht und menschenwürdig gepflegt zu werden, sind grundlegende Voraussetzungen für ein lebenswertes Woh-numfeld. Das Management bei der Entlassung aus dem Krankenhaus muss effizienter werden. Dazu gehören Maßnahmen im ambulanten Pflegebereich, in der geriatrischen Rehabilitation sowie im betreuten Wohnen.
Wir wollen die Einführung von verbindlichen und bundesweit einheitlichen Standards für Pflegeheime und Senioreneinrichtungen.
Aktuell sind bereits ca. 33% der Heimbewohner auf Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt angewiesen. Menschen dürfen aufgrund ihrer Pflegebedürf-tigkeit nicht in Armut fallen. Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, die Pflegeversicherung umzubauen. Dabei sind die Kosten der Pflege voll von der Versichertengemeinschaft zu übernehmen. Die Investitionskosten müssen wieder von den Ländern übernommen werden.
Die Hausarztmodelle sollen durch Weiterführung und Ausbau bestehender Programme gestärkt werden. Hausärzte sollen vorrangige Ansprechpartner sein, bevor Fachärzte hinzugezogen werden. Mit Einführung sog. Landarztquoten sollen mehr Ärzte für ländliche Regionen gewonnen werden. Der Zugang zum Medizinstudium muss flexibler gestaltet werden und darf nicht nur an den Numerus Clausus gekoppelt werden.
Bürokratische Vorschriften und überflüssige Dokumentationspflichten sind abzubauen. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens (u.a. Telemedizin, elektronische Patientenakte) muss ausgebaut und das sog. E-Health-Gesetz an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden.

8. Der ältere Mensch soll sich auch als Verkehrsteilnehmer sicher fühlen und vor den Gefahren des Straßenverkehrs geschützt sein.
Eine altersangepasste Verkehrsinfrastruktur, Fußgängerüberwege, Schaltzeiten vor Ampeln sowie die Trennung von Fuß- und Radwegen verringern Gefährdungen. Wir fordern von den Kommunen, bei Stadtplanung auf Barrierefreiheit und Bedürfnisse der älteren Generation und deren Sicherheit zu achten.

9. Die Kriminalität beunruhigt die Bürgerinnen und Bürger. Eine erhöhte Präsenz von Polizeikräften auf der Straße und die Reaktivierung des sog. Freiwilligen Polizeidienstes könnte Abhilfe schaffen. Die bewährte Präventionsarbeit der Polizei mit gut erreichbaren Beratungsstellen z.B. zum Schutz vor Einbrüchen oder gegen den „Enkeltrick“ muss fortgesetzt bzw. wieder sichergestellt werden.

10. Der Vollzug der Energiewende muss mit Augenmaß und Rücksicht auf Mensch, Natur und Umwelt erfolgen. Erneuerbare Energien sind ein Mittel der Daseinsvorsorge und müssen verantwortungsvoll angewendet werden. Windenergie bringt keine Versorgungssicherheit, solange keine Speichermöglichkeit für erzeugten Strom besteht. Die Forschung zur Speicherung des erzeugten Stroms muss daher weiter gefördert werden. Bei Nutzung von Windkraft müssen Auswirkungen auf menschliche Gesundheit und Verunstaltung der Landschaft als Ausschlusskriterien gelten.

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