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Referent Tobias Münch beim Stammtisch der Seniorenunion (M.L.)

Altersdiskriminierung

9. Juni 2026
von Dr. Alexander Ganter

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund des Alters im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften.
Ältere Menschen sind besonders bei der Digitalisierung und der Nutzung von „Künstlicher Intelligenz“ betroffen.
Einzelne Betroffene gehen nur selten den mühsamen Weg zum Gericht. Daher sind Verbandsklagen, etwa des Verbraucherschutzverbandes, eminent wichtig.
Hier hat nun das Oberlandesgericht Hamm Voraussetzungen aufgestellt, die kaum zu erfüllen sind. In der Klage muss dargestellt und gegebenenfalls bewiesen werden, dass eine „signifikant höhere Gruppe“ betroffen ist. Weiter muss nachgewiesen werden, dass „alte Menschen generell nicht in der Lage seien, moderne Smartphones zu bedienen und Apps zu nutzen.
Ein derartiger Erfahrungssatz existiert nämlich nicht.“
Der Kreisvorsitzende der Senioren Union Dr. Alexander Ganter kann die Formulierungen des OLG Hamm aus juristischer Sicht nachvollziehen.
„Wie man die dort aufgestellten Voraussetzungen beweisen soll, kann ich nicht sagen“, so Ganter.
Der Kreisverband der Senioren Union hat deshalb einen Antrag an den Bundesverband gestellt, sich im Rahmen der aktuellen Reform des AGG um eine Lösung zu bemühen.

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