Bürgergeld
Einen sehr hohen Zuspruch fand der Stammtisch der Senioren-Union am 06. Februar 2026.
Offensichtlich lag es auch an der Thematik, da Christian Hört, studierter Wirtschaftsjurist und Fallmanager beim Jobcenter, die finanziellen Ausgaben (Belastungen) beim Bürgergeld ausführlich beleuchtete.
Herr Hört erklärte die Zusammensetzung des Bürgergeldes. Neben der Regelleistung (Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung, Schuhe, Telekommunikation usw.) werden die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Heiz- und Nebenkosten) als Bedarf berücksichtigt. Ebenfalls können verschiedene Mehrbedarfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe (Klassenfahrten, Schulbedarfe, Mittagessen usw.) bei Kindern berücksichtigt werden. Auch eine Anspruchsgrundlage für eine erstmalige und einmalige Wohnungserstausstattung findet sich im SGB II. Zur gesundheitlichen Absicherung gehört auch die Anmeldung der Leistungsberechtigten bei einer Krankenkasse ihrer Wahl. Die Beiträge dazu werden im Hintergrund vom Jobcenter an die Krankenkassen abgeführt.
Der Bund zahlt pro Bürgergeldempfänger ca. 133 Euro für die Krankenversicherung. Diese Pauschale ist aber deutlich niedriger als die tatsächlichen Gesundheitskosten. Das führt zu einem jährlichen Defizit bei den Krankenkassen in Höhe von ca. 10 Milliarden Euro und damit mittelbar zu höheren Krankenkassenbeiträgen.
Aktuell erfolgt eine Leistungsminderung (Sanktion) für die erste Pflichtverletzung (Termin beim Jobcenter nicht wahrgenommen, keine Bewerbungen geschrieben usw.) in Höhe von 10% für einen Monat. Bei der zweiten Pflichtverletzung erfolgt eine Sanktion in Höhe von 20% für zwei Monate. Bei der dritten Pflichtverletzung wird eine Leistungsminderung von 30% für drei Monate verhängt.
Der Neckar-Odenwald-Kreis muss in diesem Jahr zum Bürgergeld 5,9 Millionen zuschießen (Nettoressourcenbedarf).
Das Ergebnis der lebhaften Diskussion, war eindeutig: So kann es nicht weitergehen.