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Digitale Patientenzukunft – die elektronische Patientenakte

27. Dezember 2025
von Reinhild Berger
 

Seit dem 1. Oktober 2025 sind die Leistungserbringer im Gesundheitswesen, also Ärzte, Apotheken etc., in der Pflicht, die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Peter Ditzel, Herausgeber der Deutschen Apotheker Zeitung und Vorstandsmitglied im Bezirksverband Nord-Württemberg, bot anlässlich der Vorstandssitzung am 5. Dezember 2025 in Stuttgart einen Überblick über den aktuellen Stand und die Perspektiven der elektronischen Patientenakte (ePA).

Für alle Versicherten einer Gesetzlichen Krankenkasse wurde ab Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder darüber umfassend aufzuklären. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann widersprechen. Die ePA dient dazu, alle Dokumente rund um die persönliche Gesundheit übersichtlich abzuspeichern. So können zum Beispiel Arztbriefe und Befunde, Röntgenbilder, Zahnbonushefte, Mutterpass, Organspendeausweis, Patientenverfügung und vieles andere abgelegt und verwaltet werden. Ziel ist es, einen möglichst umfassenden Überblick über alle Gesundheitsdaten eines Patienten zu erhalten. So können Doppeluntersuchungen bzw. Doppelverordnungen vermieden werden. Des weiteren können die Daten anonymisiert zu Forschungszwecken verwendet werden.

Alle Daten sind verschlüsselt und werden ausschließlich in Deutschland gespeichert, die Datenübertragung erfolgt im geschlossenen Netz der Telematikinfrastruktur und ist so sicher, wie es heute möglich ist.

Der durch Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesicherte Zugang zur ePA ist für jeden Versicherten möglich über das Smartphone, ein Tablet oder über einen Laptop. Dabei besitzt der Patient das Recht zu bestimmen, welche Daten und Dokumente die ePA enthalten darf und wer das Recht hat, Einblick zu bekommen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten kann dazu führen, dass die ePA nicht vollständig und daher im Notfall nur begrenzt oder gar nicht aussagekräftig ist. Auch hängt die Qualität der ePA davon ab, wie sorgfältig sie vom Patienten gepflegt wird.

Die Vor- und Nachteile der ePA wurden mit großem Interesse diskutiert. Auf jeden Fall hat der Vortrag dazu beitragen, das Bewusstsein für die zukünftigen, digital gestützten Möglichkeiten der modernen Medizin zu schärfen.

Ausführliche Informationen über die Elektronische Patientenakte findet man auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit, der Gematik oder auch bei den jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkassen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle

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