Mit Peter Ditzel konnte der Kreisvorsitzende Bernhard Herp einen sehr erfahrenen und kompetenten Referenten begrüßen. In seinen einleitenden Worten ging Herp auch auf die in der Presse geäußerte Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA) ein und brachte den Wunsch zum Ausdruck, im Rahmen des Vortrages mehr über die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu erfahren.
Die aktuelle Situation der ePA
In seinen Ausführungen ging Ditzel zunächst auf die Entwicklung und aktuelle Situation der ePA ein. “Für alle Versicherten einer Gesetzlichen Krankenkasse wurde ab Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder darüber umfassend aufzuklären. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann widersprechen. Die ePA dient dazu, alle Dokumente rund um die persönliche Gesundheit übersichtlich abzuspeichern. So können zum Beispiel Arztbriefe, Anamnesen und Befunde, Röntgenbilder, Zahnbonushefte, Mutterpass, Organspendeausweis, Patientenverfügung und vieles andere abgelegt und verwaltet werden. Auch all von einem Arzt oder von einer Ärztin verordneten Arzneimittel finden sich automatisch in der Medikationsliste in der ePA wieder. Ziel ist es, einen möglichst umfassenden Überblick über alle Gesundheitsdaten eines Patienten zu erhalten. So können Doppeluntersuchungen bzw. Doppelverordnungen vermieden werden. Des Weiteren können die Daten anonymisiert zu Forschungszwecken verwendet werden. Alle Daten sind verschlüsselt und werden ausschließlich in Deutschland gespeichert, die Datenübertragung erfolgt im geschlossenen Netz der Telematikinfrastruktur und ist so sicher, wie es heute möglich ist”, so Ditzels Ausführungen.
Bedenken und Fragen
Im weiteren Verlauf seines Vortrags ging Ditzel aber auch auf die Bedenken und Fragen ein, die sich auf das Thema Sicherheit und Selbstbestimmung über die Daten bezogen. Dazu stellte er fest: “Der durch Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesicherte Zugang zur ePA ist für jeden Versicherten möglich über das Smartphone, ein Tablet oder über einen Laptop. Dabei besitzt der Patient das Recht zu bestimmen, welche Daten und Dokumente in die ePA eingespeist werden dürfen und wer das Recht hat, Einblick zu bekommen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten kann dazu führen, dass die ePA nicht vollständig und daher im Notfall nur begrenzt oder gar nicht aussagekräftig ist. Auch hängt die Qualität der ePA davon ab, wie sorgfältig sie vom Patienten gepflegt wird.” Das Fazit seines Vortrags: “Auch wenn die aktive Verwaltung der ePA durch die Versicherten im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten kann, ist es sinnvoll, die ePA zu akzeptieren und sie von den Leistungserbringern (Arzt, Apotheke, Krankenhaus) befüllen zu lassen.”
Im Anschluss an Ditzels Ausführungen wurden die Vor- und Nachteile der ePA mit großem Interesse diskutiert.
Fazit der Veranstaltung
Der Vortrag hat dazu beigetragen, das Bewusstsein für die zukünftigen, digital gestützten Möglichkeiten der modernen Medizin zu schärfen. Am Schluss der Veranstaltung bedankte sich der Kreisvorsitzende Herp bei Herrn Ditzel und überreichte ihm noch ein “kleines Dankeschön”.
Informationsquellen
Auf folgende Informationsquellen wies Herr Ditzel hin: Ausführliche Informationen über die Elektronische Patientenakte findet man auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit, der Gematik oder auch bei den jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkassen.
⇒ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html