Aus aktuellem Anlass berichtete der Landesgeschäftsführer der BARMER in Baden-Württemberg, Winfried Plötze, über die Ergebnisse der FinanzKommission zur Gesundheitspolitik (FKG).
Mit ca. 500 Milliarden € (Bundeshaushalt umfasst 488 Mrd €) ist das Gesundheitssystem in Deutschland das zweitteuerste in der Welt, nach den USA, liegt aber bezogen auf die Lebenserwartung nicht in der Spitzengruppe. Um die Kosten zu reduzieren, sowohl bei den Beitragspflichtigen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch im Staatshaushalt muss das verfügbare Geld effizienter und zielgerichteter ausgegeben werden. Die drei größten Leistungsausgaben der GKV in 2023 waren die Krankenhausbehandlung (32,6 %), die Arzneimittel (17,4 %) und die Ambulante Behandlung (16,3 %). Diese Kosten in Verbindung mit der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, den sog. Sozialversicherungsbeiträgen, betragen aktuell 17,5 % des Gehaltes und steigern sich im ungünstigsten Fall bis 2035 auf 23 %. Dies würde sowohl zu einer entsprechenden Beitragserhöhung für die Versicherten undArbeitgeber führen und erhöht damit automatisch die Lohnnebenkosten. Um die Kosten des Gesundheitssystems zu senken und die Finanzierungslücke (in 2030 werden 40 Mrd. € erwartet) wurde die FinanzKommission Gesundheit eingesetzt, die bis Ende März 2026 mit ihrem 1. Bericht kurzfristig wirksame Maßnahmen, insgesamt 66 Empfehlungen, vorgeschlagen hat, die noch in 2026 durch entsprechende Gesetzesänderungen weitestgehend umgesetzt werden sollen. Mit einem 2. Bericht bis Dezember 2026 sollen auch noch Reformoptionen für strukturelle Anpassungen der GKV vorgelegt werden
Ziel der Reformvorschläge war es, die Belastung möglichst gerecht auf viele Schultern zu verteilen. So wurde ein Einsparvolumen für 2027 von 42,3 Mrd € verteilt auf versicherungsfremde Leistungen des Bundes (30 %), geänderte Konsumsteuern (4 %), Beitragsanpassungen (11 %), Patientenleistungen (10 %) und die Leistungserbringer und Arzneimittelhersteller (45 %). Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde Mitte dieser Woche durch das Kabinett beschlossen.
Auch in der Pflege könnte bis 2033 bei einem konstanten Beitragssatz und unveränderter Leistungsrechte das Defizit auf 19 Mrd € anwachsen. Und dies obwohl die Beitragssätze in der Pflegeversicherung bereits seit 1996 mehrfach erhöht wurden. Hier ist zu erwähnen, dass die Pflegeversicherung von Anfang an nur als quasi “Teilkostenversicherung” konzipiert war. Im Zuge der Ausweitung der Leistungen und der Leistungsberechtigten sind die Ausgaben exponentiell gestiegen und der Kosteneigenanteil kann vielfach nicht mehr getragen werden. Abhilfe erwartet man sich z.T. durch die Anpassung der Begutachtungssystematik und dem Fokus auf Prävention und Digitalisierung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. Aber dies alleine wird keine dauerhafte und spürbare Lösung sein.
Weitere Gesetzesvorlagen im Gesundheitswesen sind für das Krankenhausreformanpassungsgesetz geplant, bei dem es insbesondere um die Reduzierung der Krankenhausstandorte bei möglichst gleicher Leistungsqualität in der Fläche gehen soll.
Winfried Plötze zeigte sich in der abschließenden Diskussion optimistisch, wenn er auch nicht alle Reformvorschläge als aktuell umsetzbar bewertet.
Titelfoto: Winfried Plötze, BARMER beim Vortrag, Foto: Klaus Keller